Neues Arbeitszeitgesetz

Schon im Mai 2019 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass in allen Mitgliedsstaaten der EU bei allen Unternehmen ein zuverlässiges, objektives und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung zu installieren ist, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst.

Damit soll sichergestellt werden, dass

  •  die Anzahl der Überstunden, sowie die Zeitverteilung der Arbeit erfasst wird
  •  die Höchstarbeitszeiten und die Ruhepausen erfasst werden

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes fordert zunächst einmal die Mitgliedsstaaten auf entsprechende nationale Gesetze auf den Weg zu bringen. Deutschland verfügt bereits über ein Arbeitszeitgesetz, dass die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitszeit, die über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgeht zu erfassen und zu dokumentieren. 

Das betrifft Überstunden und Mehrarbeit nach den täglichen acht Stunden Arbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Dieser Nachweis muss zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 16 ArbZG Abs. 2 S. 1).

 

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet hierfür die notwendige Infrastruktur bereitzustellen.

Auch wenn es diesbezüglich  noch kein neues Gesetz in Deutschland gibt, ist es ratsam sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen um frühzeitig auf die in Kürze zu erwartende Gesetzesänderung vorbereitet zu sein.

Lesen Sie dazu auch unsere Empfehlung zur Zeiterfassung.

 

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